für die Nachwelt (also nach Corona) um mal festzuhalten, was die MSC Corona-Regeln ist:
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COVID-19: EINSCHIFFUNGSMASSNAHMEN FÜR GÄSTE MIT WOHNSITZ IN SCHENGEN-LÄNDER UND RUMÄNIEN, BULGARIEN, KROATIEN & ZYPERN
Bitte überprüfen Sie hier und vor der Buchung Ihrer Kreuzfahrt, ob Sie gemäß Ihrem dauerhaften Wohnsitz an Bord gehen dürfen.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. Ihren Wohnsitz bei der Einschiffung nachweisen müssen, sofern Sie im Besitz eines außereuropäischen Reisepasses sind.
Bei allen Kreuzfahrten in den kommenden Monaten bis einschließlich Sommer 2022 gilt die 1G-Plus-Regelung. Alle Gäste müssen alle der folgenden Anforderungen erfüllen, um einschiffen zu dürfen:
- Für alle Gäste ab 2 Jahren: Durchführung eines RT-PCR-Tests oder eines Antigentests innerhalb von 48 Stunden vor der Einschiffung. Wenn Ihre Kreuzfahrt an einem Sonntag um 15:00 Uhr startet, sollten Sie Ihren COVID-19-Test am vorangehenden Freitag ab 15:00 Uhr machen.
- Für alle Gäste ab 12 Jahren: Vollständiger Impfschutz (d. h. vollständige Impfung spätestens 14 Tage vor Beginn der Kreuzfahrt mit einem zugelassenen COVID-19-Impfstoff: Biontech-Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Novavax). Gäste, die mit "Janssen" (Johnson & Johnson) geimpft wurden, müssen nun spätestens 14 Tage vor der Einschiffung eine zweite Impfung erhalten, um als "vollständig geimpft" zu gelten. Alle Gäste müssen eine Impfbescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass innerhalb der letzten 9 Monate eine vollständige Impfung/ Booster-Impfung stattgefunden hat. Kreuzimpfungen mit zwei unterschiedlichen Vakzinen aus dieser Liste werden ebenfalls anerkannt. Die Impfbescheinigung muss für die Dauer der gesamten Kreuzfahrt gültig sein.
Hinweis:
- Genesene Gäste, die nach einer COVID-19-Erkrankung nur eine Impfung erhalten haben, gelten nicht als vollständig geimpft.
- Ein Antigen-Selbsttest wird für die Einschiffung nicht akzeptiert.
Das Original der Bescheinigung über die Testergebnisse bzw. der Impfbescheinigung muss am Terminal vorgelegt werden (in Papierform oder in elektronischer Form) und muss in einer der folgenden Sprachen abgefasst sein: Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch. Die COVID-19-Testbescheinigung muss folgende Angaben enthalten: persönliche Daten des Gastes (überprüfbar mit den anderen Reisedokumenten), Datum des Tests, Identifikations-/Kontaktdaten des Testzentrums, das die Analyse durchgeführt hat, verwendetes Testverfahren sowie negatives Testergebnis.
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Bitte überprüfen Sie hier und vor der Buchung Ihrer Kreuzfahrt, ob Sie gemäß Ihrem dauerhaften Wohnsitz an Bord gehen dürfen.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es je nach Kreuzfahrtziel und Wohnsitzland zu internationalen Reisebeschränkungen kommen. Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. Ihren Wohnsitz bei der Einschiffung nachweisen müssen, sofern Sie im Besitz eines außereuropäischen Reisepasses sind.
Ein COVID-19-Test oder ein digitales Einreiseformular (Passenger Locator Form - PLF) kann immer noch für nationale oder internationale Mobilitätsanforderungen erforderlich sein: Es liegt in der Verantwortung jedes Gastes, diese Anforderungen vor der Abreise zu überprüfen. Für weitere Informationen wird empfohlen, die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden in Ihrem Land zu nutzen.
Für die Ausschiffung in Southampton müssen die Gäste das digitale Einreiseformular (UK Passenger Locator Form - PLF) für Großbritannien ausfüllen und innerhalb von 48 Stunden vor der Ankunft online einreichen sowie einen Antigen-Test oder PCR-Test buchen, der innerhalb von 2 Tagen nach ihrer Rückkehr durchgeführt wird. Ab dem 11. Februar 2022 ist der Antigentest nicht mehr erforderlich. Gäste, die sich weniger als 48 Stunden in Großbritannien aufhalten, müssen nur das digitale Einreiseformular ausfüllen.
Um in Southampton an Land zu gehen oder für den Transit müssen Gäste ein digitale Einreiseformular (UK PLF) ausfüllen.
Um in Belgien an Land zu gehen oder auszuschiffen, müssen Gäste vor der Ankunft am Hafen ein digitales Einreiseformular (BEL PLF) ausfüllen und online übermitteln. Wenn Sie in Zeebrugge nicht von Bord gehen, muss das digitale Einreiseformular nicht ausgefüllt werden.
Alle Gäste, die in Deutschland (Hamburg) ausschiffen, an Land gehen und an Bord bleiben, müssen das deutsche PLF ausfüllen.
Alle Gäste, die in Le Havre (Frankreich) an Land gehen und 12 Jahre oder älter sind, müssen einen negativen 24-Stunden-PCR- oder Antigentest vorweisen.
Für weitere Informationen prüfen Sie die offiziellen Kanäle der zuständigen Behörden Ihres Landes und die folgenden Websites:
Einreiseanmeldung für Belgien. Zusätzliche Informationen für die digitale Einreiseanmeldung: Identifizierung des Schiffes: MSC Magnifica. Aufenthaltsadresse: Straße: MSC Magnifica, Nummer: 9387085, Box (=Pier number): 702, PLZ: 8380, Stadt: Zeebrügge. Ausfüllanleitung für das PLF-Formular für Belgien.
Einreiseanmeldung für Großbritannien Weitere Informationen zu den aktualisierten Anforderungen der britischen Regierung und einer Liste der roten Länder, für die weitere Einschränkungen gelten, sowie Informationen zum digitalen Einreiseformular (PLF), Impf- und Testanforderungen finden Sie hier. (Coronavirus (COVID-19): Anforderungen an die Öffentlichkeit - Gesundheitsinformationen für Passagiere, die nach Großbritannien reisen)
Informationen für Deutschland und Einreiseanmeldung
Für alle Passagiere ist es zum eigenen Schutz verpflichtend, eine Versicherung abzuschließen, die sie speziell gegen COVID-19-Risiken wie z.B. Stornierung, Reiseunterbrechung, Rückführungskosten, Quarantäne, medizinische Versorgung und damit verbundene Kosten sowie Krankenhausaufenthalt absichert. Mit der von MSC vermittelten COVID-19-Versicherung von Europ Assistance werden für € 25,- p.P. eventuell entstehende Kosten im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung übernommen. Diese Versicherung kann nur für Gäste mit Wohnsitz in Deutschland, für die Kreuzfahrtsaison Winter 2021/22, Sommer 2022 sowie Winter 2022/23 und nur unmittelbar mit der Buchung bzw. bis spätestens 30 Tage vor Abfahrt abgeschlossen werden.
Der Nachweis der COVID-19-Versicherungspolice muss bei der Einschiffung in englischer, italienischer, deutscher, französischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. Passagieren, die diese Unterlagen nicht vorlegen können, wird die Einschiffung verweigert. Gerne können Sie auch mit einer anderen Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl (z.B. Ihrer Reiseversicherung) in Verbindung treten. Wichtig ist nur, dass Sie den speziellen COVID-19-Schutz nachweisen können.
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GESUNDHEITSUNTERSUCHUNGEN & CHECKLISTE FÜR DIE EINSCHIFFUNG
Gemäß unserem strengen MSC-Gesundheits- und Sicherheitsprotokoll müssen sich alle Gäste, ob geimpft oder ungeimpft, vor dem Einschiffen im Terminal einigen Gesundheits- und COVID-19-Untersuchungen unterziehen, einschließlich eines COVID-19-Tests, eines Gesundheitsfragebogens und einer kontaktlosen Temperaturkontrolle.
Um einen reibungslosen Einschiffungsprozess zu gewährleisten, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie unsere Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen in unseren Terminals kennen und folgende Nachweise mitbringen:
- Eine ausgedruckte Kopie des Einschiffungsformulars (in Ihrem Kreuzfahrt-Ticket enthalten)
- Ein ausgedrucktes Exemplar des obligatorischen Gesundheitsfragebogens, der innerhalb von 6 Stunden vor der Einschiffung ausgefüllt und unterschrieben werden muss (liegt Ihrem Kreuzfahrt-Ticket bei)
- Das negative Testergebnis und das Impfzertifikat im Original (ausgedruckt oder in elektronischer Form). Aus der Impfbescheinigung muss hervorgehen, dass die vollständige Impfung/Booster-Impfung innerhalb der letzten 9 Monate stattgefunden hat.
- Ein Nachweis über die COVID-19-Versicherung, aus dem die Deckung der COVID-19-Risiken deutlich hervorgeht
- Einen gültigen Reisepass, der am letzten Tag der Reise noch mind. 6 Monate gültig ist.
Wir verweigern die Beförderung im Falle von:
- Symptome, d.h. Fieber (>37,5 C C / 99.5 F), Husten, Kurzatmigkeit, Schüttelfrost, Muskel-/Körperschmerzen, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Halsschmerzen und Geschmacks-/Geruchsverlust in den 14 Tagen vor der Einschiffung
- Mögliche Exposition gegenüber einem vermuteten oder bestätigten Fall von COVID 19 in den 14 Tagen vor der Einschiffung
- Vorübergehende Reisebeschränkungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten. Bestimmte Länder können z. B. Visa verweigern oder die Einreise aufgrund der Reisegeschichte oder der Staatsangehörigkeit verbieten.
- Fehlender Nachweis der obligatorischen COVID-19-Versicherungspolice (die in einer der folgenden Sprachen vorliegen muss: Englisch, Italienisch, Deutsch, Französisch oder Spanisch)
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