da staunte ich bei meiner letzten Übernachtung in Dresden nicht schlecht als ganz ungefragt ein Posten auf meiner Hotelrechnung erschien:
Die Stadt Dresden erhebt eine Touristensteuer ab 1,00€ pro Pax und Nacht.
Je höher die Rechnung desdo Höher die Steuer:
"Die Beherbergungssteuer beträgt bei einem Wert der Bemessungs-grundlage
- bis unter 30,00 Euro: 1,00 Euro,
- von 30,00 Euro bis unter 60,00 Euro: 3,00 Euro,
- von 60,00 Euro bis unter 90,00 Euro: 5,00 Euro,
- von 90,00 Euro bis unter 120,00 Euro: 7,00 Euro
und so weiter, wobei sich für je-den um 30,00 Euro erhöhten Staffelbereich der zugehörige Steuertarifsatz um jeweils 2,00 Euro erhöht. Wer also - bei-spielsweise - fünf Nächte in einem Einzelzimmer übernachtet, das ohne Frühstück 55,00 Euro pro Nacht kostet, erhält dafür eine Rechnung über 275,00 Euro. Dieser Betrag fällt in die Tarif-staffel von 270,00 bis unter 300,00 Euro, der Steuerbetrag für diese Staffel beläuft auf 19,00 Euro, die für den Hotelaufenthalt zusätzlich zu entrichten sind."
Die Steuer gilt für Übernachtungsgäste – außer Kinder, Geschäftsreisende, Lehrlinge. Geschäftsreisende müssen eine „Arbeitgeberbestätigung“ zur Dienstreise vorlegen.
Liebes Dresden,ich besuche Dich oft und gerne aber : warum einfach wenn es auch kompliziert geht? Welcher ausländische Tourist soll denn euer gestelztes Beamtendeutsch verstehen und im vorhinein seinen entgültigen Hotelpreis berechnen können?