Ein Reisemangel ist dann gegeben, wenn die
Reiseleistungen des Veranstalters von den Vereinbarungen im Reisevertrag
oder auch im Reiseprospekt oder der Reisebestätigung abweichen oder der Veranstalter seiner Informationspflich nicht nachkommt..
Auch der Reisecharakter (z.B. Sportreise, Golfreise, Bildungsreise),
kann bei der Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, eine Rolle spielen, wenn
sich hieraus konkrete Abweichungen vom vertraglich vorausgesetzten
Nutzen der Reise ergeben.
So ist z.b. überbuchtes Hotel ein Mangel, nimmt man aber das Ersatzhotel klaglos an wird man auch im Nachhinein den Reisepreis nicht mindern können.
Aber nicht alles was ärgert ist ein Reisemangel.So gehören Insekten in Südlichen Ländern zu den Dingen die hinzunehmen sind und auch Seegang ist bei Schiffsreisen nicht ungewöhnlich.
Um einen Reisemangel anzuzeigen muss man vor Ort bei der Reiseleitung oder Verantwortlichen im Hotel Abhilfe verlangen und wenn dies nichts bringt sich das vom Reiseleiter oder Hotel bestätigen lassen.
Um gerechtfertigte Ansprüche beweisen zu können macht es Sinn die Mängel zu dukumentieren( Fotos, Bestätigungen von Mitarbeitern , Anschriften von Zeugen, etc)
Wichtig ist es in Deutschland innerhab 4 Wochen eine schriftliche Beschwerde an den Reiseveranstalter zu richten. Darin muss der Reisemangel beschrieben sein. Fordert konkret eine
Reisepreisminderung (als Richtschnur gilt hier die Frankfurter Tabelle). Dieses Schreiben schicken Ihr am besten per
Einschreiben/Rückschein an den Veranstalter. Reagiert dieser auf Euer
Schreiben nicht, müssen Ihr nachhaken und notfalls Klage erheben, da
sonst der Anspruch nach zwei Jahren verjährt.
Diese Tabelle ist nur eine Richtschnur für Minderungsansprüche